Manche Zeitgenossen erheitern ihre Mitmenschen mit lustigen Abwesenheitsnotizen wie die folgende:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich bis zum XX.XX.XXXX im Urlaub. Falls Sie mit diese Begriff nichts anfangen können, darf ich Ihnen mit folgender Definition aus dem Gabler Wirtschaftslexikon aushelfen: „Urlaub ist die bezahlte Freistellung zur Wiederherstellung und zum Erhalt der Arbeitskraft. Gesetzlich geregelt ist dies im Bundesurlaubsgesetz.“
Mit freundlichen Grüßen
Freimuth Ferien